
Alkohol
Werbung für alkoholische Getränke kennen wir alle zur Genüge aus TV und von Plakaten. Nur Online begegnet einem diese seltener. Dies hat vor allem den Grund, dass sich digital leichter Zielgruppen ein- und ausschließen lassen und hier besondere Richtlinien gelten:- kein Targeting an Personen unter 18 Jahren
- Vorsicht bei der Werbemittelgestaltung: keine Implizierung, dass exzessiver Alkoholkonsum “cool” macht, keine Darstellung von Alkohol am Steuer
Arzneimittel
Zuerst muss definiert werden, um welche Art von Arzneimittel es sich handelt. Ist es verschreibungspflichtig, darf hierfür nur in den USA, in Kanada und Neuseeland geworben werden. Bei rezeptfreien Arzneimitteln sieht die Lage anders aus: hier ist eine Bewerbung im DACH-Raum sowie in den meisten europäischen Ländern möglich. Bevor dies aber erlaubt ist, muss der Hersteller von Google zertifiziert werden. Dies ist über ein eigenes Antragsformular möglich. Auch wenn das im ersten Moment nach viel Bürokratie klingt – dadurch wird sichergestellt, dass nur seriöse Anbieter ihre Produkte verkaufen können. Von Relevanz ist auch hier wieder die Art der Kommunikation: irreführende Behauptungen sind ein absolutes No-Go und werden auch entsprechend mit einer Ablehnung der Werbemittel geahndet.Glücksspiel
Die Glücksspielbranche ist ebenso wie das Vertical Alkohol ein sehr sensibles Thema. Auch hier wird großen Wert darauf gelegt, das besondere Regeln eingehalten werden. Für eine Bewerbung von Glücksspiel erfordert es in erster Linie eine nationale Glücksspiellizenz. Auch diese ist via Online-Formular einzureichen. Folgende Rahmenbedingungen gibt es hier:- kein Targeting an Personen unter 18 Jahren
- die Kampagne darf nur in dem Land ausgespielt werden, für die es auch eine Lizenz gibt und
- die Kampagne muss sich an alle gesetzlichen Regeln halten
Wahlwerbung
Seit den Präsidentschaftswahlen in den USA 2016 ist Wahlwerbung im Online-Bereich etwas ins Kreuzfeuer geraten. Dabei gibt es gerade für wahlwerbende Parteien viele gute Gründe, warum Online-Werbung Sinn macht. Die Wählerschaft lässt sich digital gut und günstig erreichen. Nichtsdestotrotz gibt es auch hier richtigerweise einige Spielregeln, an die man sich als Partei halten muss:- nur verifizierte Wahlwerbende dürfen ihre Ads bei Google schalten
- Remarketing, sowie Targeting auf Basis von Interessensgruppen ist nicht zulässig
- Werbung um einen bestimmten Umkreis ist nicht möglich (beispielsweise um die konkurrierende Parteizentrale)
- Wahlwerbung muss auch als solche gekennzeichnet sein
Tipps:
- Alle Zertifikate frühzeitig einreichen
- Genügend Vorlaufzeit einplanen – gerade Werbemittel mit sensiblen Inhalten werden nochmals extra manuell geprüft und die Freischaltung kann hier länger dauern als gewohnt
- Vor lauter Richtlinien nicht den Kopf in den Sand stecken: man darf diese Verticals durchaus bewerben, muss sich aber als Werbetreibender seiner Verantwortung bewusst sein!